Auch wenn es um private Versicherungen im Gesundheitsbereich geht, ist man mit über 50 Jahren nicht zu alt, denn auch in einem hohen Alter kann der Wechsel in eine Privatversicherung noch sinnvoll sein. Von dem Mythos, dass sich private Versicherungen nur für junge Leute lohnen, muss man sich so langsam verabschieden, denn in unserer heutigen Gesellschaft gehört die Generation “Silver” noch nicht zum alten Eisen. Ganz im Gegenteil, diese Generation rückt immer mehr in den Fokus der Wirtschaft und der Werbeindustrie. Aus diesem Grund stehen Senioren auch in Sachen Versicherungen immer mehr Türen offen, denn sie sind für die Versicherungsgesellschaften eine interessante und auch lohnende Zielgruppe.
Besonders mit Hinblick auf den zukünftigen Ruhestand sind private Versicherungen verlockend. Durch den Wechsel in Privatversicherungen kann man sich einen umfangreichen privaten Versicherungsschutz sichern und dabei womöglich auch noch Geld sparen. Der Versicherungsbeiträge für private Versicherungen werden im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung nicht nach dem Einkommen ermittelt, sondern aufgrund gewünschter Leistungen und dem persönlichen Risiko kalkuliert. So fallen auch Beiträge für schon bestehende private Versicherungen, die man zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung abgeschlossen hat, weg. Nach einem Wechsel kann man dann die Vorteile einer privaten Krankenversicherung genießen, wie die Chefarztbehandlung im Krankenhaus mit Treppenlift oder auch das Recht auf ein Ein- oder Zweibettzimmer bei einem stationärem Aufenthalt.
Natürlich kommt es auch hier nicht nur auf das Alter an, denn private Versicherungen verlangen vor Aufnahme einen Bericht über den Gesundheitszustand des Antragstellers. Man sollte alle Vorerkrankungen angeben, damit das individuelle Krankheitsrisiko berechnet werden kann. Somit ist ein hohes Eintrittsalter kein Problem mehr, allerdings können bestimmte Vorerkrankungen eine Schwierigkeit bei der Aufnahme in private Versicherungen darstellen. Menschen mit Herz- Kreislauf- Erkrankungen oder Alterskrankheiten wie Alzheimer kommen als neue Mitglieder nicht in Frage, ebenso wie schon pflegebedürftige Senioren. Ist demnach ein Wechsel zu Privatversicherungen im Vollkrankenbereich nicht möglich, muss man gesetzlich versichert bleiben und seinen Versicherungsschutz anders optimieren.
Zusätzliche private Versicherungen für die Erweiterung des Versicherungsschutzes
Aber auch wenn man als “Golden Ager” nicht ganz in private Versicherungen wechseln möchte oder kann, bieten sich immer noch private Zusatzleistungen an, die im Alter sinnvoll sind. Diese Zusatzleistungen werden als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen und bieten dem Versicherten lukrative Extraleistungen. Viele private Versicherungen bieten eine Best Ager Versicherung an, die man schon für unter 15 Euro monatlich abschließen kann. Diese privaten Ergänzungen beinhalten unter anderem einen Zuschuss zu Brillen oder Kontaktlinsen, eine Zuzahlung bei Zahnersatz, so wie eine Auslandskrankenversicherung, Kurtagegeld oder Zuzahlungen für Heilmittel. So kann man auch ohne private Versicherungen im Vollkrankenbereich gut abgesichert sein und dennoch den Versicherungsschutz von Privatversicherungen genießen.
Wechsel in private Versicherungen ab 2010 einfacher
Der Wechsel in private Versicherungen wird ab dem nächsten Jahr einfacher. Bislang galt die Regel, dass man als Arbeitnehmer erst in private Versicherungen eintreten konnte, wenn das Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag und das drei Jahre in Folge. Diese Grenze betrug für das Jahr 2009 48.600 Euro, für das nächste Jahr soll sie auf 49.950 Euro erhöht werden, diese Grenze steigt proportional zur durchschnittlichen Bruttolohnsumme.
Nach neusten Beschlüssen der neuen Regierung, soll jedoch die Wartezeit auf ein Jahr reduziert werden. Zur Bestimmung des Einkommens zählen:
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das regelmäßige Gehalt
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Zulagen
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vermögenswirksame Leistungen
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Urlaubs- und Weihnachtsgeld
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pauschale Vergütung von Überstunden
nicht berücksichtigt werden:
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Kindergeld und andere Zuschläge, die aufgrund des Familienstandes gezahlt werden
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Ersatz von Fahrtkosten
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Überstundenvergütungen
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Direktversicherungsbeiträge, die pauschal bestimmt werden