Die Hausratversicherung zählt in Deutschland zu den beliebtesten freiwilligen Versicherungen, etwa 75% der deutschen Haushalte besitzen bereits eine Hausratversicherung. Doch viele Menschen haben schon vor ein paar Jahren eine Hausratversicherung abgeschlossen und sie dann nie wieder auf Aktualität überprüft, was ein Fehler ist.
Wenn man jung ist, nimmt man das Leben noch leicht und hat auch noch nicht viele Wertsachen angesammelt. Die erste Wohnung wird zweckmäßig eingerichtet, teure Möbel sind mit einem eingeschränkten Budget zunächst nicht finanzierbar. Für die erste Wohnung braucht man demnach meist eine einfache Hausratversicherung, deren Deckungssumme sich lediglich nach der Quadratmeteranzahl der Wohnung richtet. Mit den Jahren kann man auf den minimalistischen Charme des schwedischen Mobiliars verzichten und legt sich nicht nur eine neue Wohnung, sondern auch eine neue Inneneinrichtung zu, die dieses Mal den Wert einer Jahreskarte für den Bus übersteigt. Der Wert des eigenen Hab und Guts steigt und die Deckungssumme der alten Hausratversicherung reicht nun längst nicht mehr aus. Hat man sich im Laufe seines Lebens eine Immobilie zugelegt oder hat seine Leidenschaft für Designermöbel oder das Sammeln von wertvollen Gegenständen entdeckt, muss man seine Hausratversicherung anpassen. Die Versicherungssumme muss an den Wert des Hausrats angeglichen werden und besondere Objekte, wie Kunstgegenstände müssen gesondert versichert werden. Bei einem Umzug muss der Vertrag geändert werden, denn meist ändert sich nicht nur die Adresse, sondern auch die Anzahl der Quadratmeter. Während eines Umzugs ist der Hausrat allerdings in beiden Wohnungen versichert.
Was ist bei der Versicherung Hausrat abgesichert?
Grundsätzlich gilt, dass durch die Hausratversicherung alles abgesichert ist, was man bei einem Umzug auch wieder mitnehmen kann, also alle beweglichen Dinge, die sich in der Wohnung oder im Haus bzw. Nebengebäude befinden. Versichert sind aber auch Gegenstände, die man sich geliehen hat und sich in der Wohnung befinden. Mit 20% der Versicherungssumme sind folgende Wertgegenstände ebenfalls versichert: Schmuck, Bargeld, Urkunden, Edelsteine, Perlen, Münzen, Briefmarken, Wertpapiere, Kunstgegenstände und Objekte aus Gold und Platin. Reicht diese Summe zur Abdeckung nicht aus, müssen besondere Vereinbarungen getroffen werden, die natürlich den Versicherungsbeitrag für die Hausratversicherung erhöhen.
Ist man Mieter einer Wohnung und hat eine Einbauküche in die Wohnung integriert, zählt auch diese zum Hausrat, wenn man sie bei einem Auszug wieder ausbauen kann. Ist die Küche jedoch Eigentum des Vermieters, ist sie in den Versicherungsschutz der Versicherung Hausrat nicht eingeschlossen.
Wenn man Kinder hat, die sich in der Ausbildung befinden und noch nicht 18 sind, aber eine eigene Wohnung haben, müssen sie eine eigene Hausratversicherung abschließen, eine Mitversicherung durch die Eltern ist nicht möglich.
Nicht durch die Hausratversicherung versichert sind Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie auch Glasbrüche. Diese müssen mit einer gesonderten Glasbruchversicherung abgesichert werden. Viele alte Hausratversicherungen bieten auch den Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl. Dieser ist bei den neuen Hausratversicherungen meist nur durch eine Extra-Klausel im Vertrag und einen höheren Versicherungsbeitrag möglich.
Das Wichtigste für alle, die schon eine Hausratversicherung haben ist demnach die Kontrolle der Police, denn wer unterversichert ist, wird sich spätestens beim Schadensfall ärgern, dass nicht der gesamte Schaden bezahlt wurde.
Wichtig ist demnach auch, dass wenn man mit einem Partner zusammenzieht, dass eine Hausratversicherung gekündigt wird, denn eine Hausratversicherung mit ausreichender Versicherungssumme pro Wohnung reicht völlig aus. Zieht man jedoch ins Ausland oder in eine Einrichtung, wie ein Seniorenheim, muss die Hausratversicherung gekündigt werden.
Welche Ereignisse sind durch die Hausratversicherung abgedeckt?
Grundsätzlich deckt die Hausratversicherung folgende Schäden ab:
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Brand
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Explosion
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Überspannung (verursacht durch einen Blitz)
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Blitzschlag
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Leitungswasser (z.B. Wasserbett)
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Hagel und Sturm
Erweiterungen können durch weitere Vertragsklauseln gegen Aufpreis vereinbart werden, wie beispielesweise Sengschäden oder Glasbruch.